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Ultraschalluntersuchung

Für viele werdende Eltern ist die Ultraschalluntersuchung eine beliebte Methode, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum ihres Kindes zu überzeugen und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen.

Ultraschall in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft sind in den Mutterschaftsrichtlinien 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

1. Screening in der 9. – 12. SSW

Es wird der Herzschlag kontrolliert, die Lage des Embryos und ob es sich um Mehrlinge handelt. Es erfolgt die Messung von Körperlänge und Kopfduchmesser. Aufgrund des Ergebnisses wird die Schwangerschaftswoche und der voraussichtliche Geburtstermin festgelegt.

2. Screening in der 19. – 22. SSW

Sie können zwischen 2 Alternativen wählen.

A) Basis-Ultraschalluntersuchung: Es werden Größe von Kopf, Bauch und Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Lage der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt.

B) Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung: Hier werden zusätzlich folgende Körperteile genauer untersucht: Kopf, Hals und Rücken, Brustkorb mit Herz und Rumpf mit Magen und Harnblase.

3. Screening in der 29. – 32. SSW

Es wird die Lage des Kindes und eine Gewichtsschätzung über Messung von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen vorgenommen.

Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, ist eine weiterführende Ultraschalluntersuchung erforderlich.

Weitere Ultraschalluntersuchungen sind medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. Es sind Wunschuntersuchungen, welche über die gesetzlich vorgesehenen 3 Ultraschalluntersuchungen hinausgehen.

Bei einem zusätzlichen Ultraschall haben Sie die Möglichkeit, eine genauere Kontrolle über das Wachstum Ihres Kindes zu erhalten. Bei guter Lage können Bilder vom Gesicht des Kindes gemacht werden und Sie können auf Wunsch das Geschlecht Ihres Babys feststellen lassen.

Ich bin gerne bereit – außerhalb der regulären Schwangerenvorsorge – auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, diese zusätzlichen sonographischen Untersuchungen durchzuführen.